Neues Tierschutzgesetz in Italien
Hauptpunkte des neuen Gesetzes:
Verschärfte Strafen: Das Gesetz erhöht die Gefängnisstrafen und Geldstrafen für Tierquälerei und die Tötung von Tieren. Wer ein Tier aus Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit tötet, riskiert nun eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren und Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro. Auch die Strafen für Tierquälerei wurden deutlich erhöht.
Anerkennung der Tiere als "Rechtssubjekte": Das neue Gesetz erkennt Tiere ausdrücklich als "Subjekte des Rechts" an. Das bedeutet, dass sie nicht mehr als bloße Gegenstände betrachtet werden, sondern als fühlende Lebewesen mit einem Anspruch auf Schutz. Dieser Paradigmenwechsel wird von Tierschützern als historischer Meilenstein angesehen.
Verbot der Kettenhaltung: Das Anketten von Hunden im Freien ist nun verboten, es sei denn, es gibt streng definierte gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Gründe.
Maßnahmen gegen Tierkämpfe und Welpenhandel: Die Strafen für die Organisation und Teilnahme an Tierkämpfen wurden verschärft. Auch der illegale Welpenhandel wird mit härteren Strafen belegt.
Beschlagnahmte Tiere: Das Gesetz ermöglicht, dass beschlagnahmte Tiere dauerhaft an zertifizierte Tierschutzorganisationen übergeben werden können, um ihre Versorgung und Rehabilitation zu gewährleisten, anstatt sie in einem rechtlichen Schwebezustand zu belassen.
Erschwerende Umstände: Die Strafen können erhöht werden, wenn die Tierquälerei in Anwesenheit von Minderjährigen, gegenüber mehreren Tieren oder durch die Verbreitung von Videos der Taten in den sozialen Medien begangen wird.
Kritikpunkte:
Trotz dieser Verbesserungen gibt es auch Kritik von Tierschutzorganisationen. Sie bemängeln, dass das Gesetz hauptsächlich Haustiere schützt, während Wild- und Nutztiere weitgehend außer Acht gelassen werden. Die Bedingungen in der Intensivtierhaltung, wie zum Beispiel die Käfighaltung, bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Tierschützer argumentieren, dass der Schutz dort enden würde, wo er am dringendsten benötigt wird: in Ställen, Mastanlagen und auf Transportwegen. Einige Organisationen haben angekündigt, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten.