Wer kümmert sich um mein Haustier, wenn ich nicht mehr da bin?
Rechtlich gesehen gelten Haustiere in vielen Ländern zwar nicht mehr als reine Sachen, werden aber im Erbrecht oft noch so behandelt. Das bedeutet, dass sie im Todesfall Teil des Nachlasses werden und automatisch an die Erben übergehen – was nicht immer die beste Lösung für das Tier ist.
Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit Ihr treuer Begleiter auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um das Schicksal Ihres Haustiers in die richtigen Hände zu legen.
1. Sprechen Sie mit Vertrauenspersonen
Der einfachste und wichtigste Schritt ist, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu finden, die sich im Notfall um Ihr Tier kümmern würden. Das können Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder Paten für das Haustier sein.
Was Sie besprechen sollten:
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Die Bereitschaft: Klären Sie ab, ob die Person bereit und in der Lage ist, die Verantwortung dauerhaft zu übernehmen.
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Die Details: Informieren Sie sie über die Gewohnheiten, Vorlieben, Ängste und Eigenheiten Ihres Tieres. Notieren Sie alle wichtigen Informationen wie Futterart, Medikamente, Tierarztkontakte und Impfpass.
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Die finanzielle Unterstützung: Die Pflege eines Tieres kostet Geld. Klären Sie, wie die finanziellen Mittel für Futter, Tierarztbesuche und sonstige Kosten bereitgestellt werden sollen.
2. Sorgen Sie rechtlich vor: Testament und Vermächtnis
Eine mündliche Absprache ist gut, aber eine schriftliche Regelung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihr Wunsch auch wirklich umgesetzt wird. Hierfür gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten.
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Das Vermächtnis: Sie können in Ihrem Testament eine Person als Vermächtnisnehmer bestimmen, die Ihr Tier erhalten soll. Sie können dies an die Auflage knüpfen, dass sich diese Person gut um das Tier kümmert. Wichtig ist, dass ein Vermächtnis nicht automatisch dazu führt, dass die Person auch Erbe ist.
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Die Auflage: Vererben Sie Ihr Tier an eine Person, können Sie im Testament festhalten, dass diese Person zusätzlich einen Geldbetrag für die Versorgung des Tieres erhält. Dieser Geldbetrag ist dann zweckgebunden. Eine Formulierung könnte lauten: "Ich vermache meinen Hund (Name) an meine Freundin (Name, Adresse). Meine Erben verpflichte ich, meiner Freundin einen Betrag von X Euro für die Pflege des Hundes zu zahlen."
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Der Vorsorgeauftrag: Ein Vorsorgeauftrag regelt die Betreuung im Fall einer Urteilsunfähigkeit. Hier können Sie eine Person bevollmächtigen, die sich in diesem Fall um Ihr Tier kümmert.
3. Tierschutzorganisationen als letzte Option
Was, wenn Sie niemanden haben, der Ihr Tier aufnehmen kann? In diesem Fall können Tierschutzorganisationen oder Tierheime eine Lösung sein.
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Vorsorgeverträge: Einige Organisationen bieten spezielle Vorsorgeverträge an, bei denen Sie vertraglich festlegen können, dass die Organisation Ihr Tier im Notfall aufnimmt und versorgt oder weitervermittelt. Im Gegenzug ist oft eine testamentarische Spende oder ein Vermächtnis zugunsten der Organisation erforderlich, um die Kosten zu decken.
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Spenden: Sie können auch eine Tierschutzorganisation in Ihrem Testament bedenken, um damit generell das Tierwohl zu unterstützen.
Fazit: Handeln Sie proaktiv
Ihr Haustier ist ein Familienmitglied und verdient auch nach Ihrem Tod die beste Fürsorge. Indem Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson finden und Ihre Wünsche schriftlich festhalten, schaffen Sie nicht nur Klarheit für Ihre Angehörigen, sondern auch Sicherheit und Frieden für sich selbst. Denn so wissen Sie, dass Ihr geliebter Begleiter auch ohne Sie in guten Händen sein wird.
Haben Sie bereits mit jemandem über die Zukunft Ihres Haustieres gesprochen?